Straßenverkehrsrecht

 

Dieser Bereich bildet einen rechtlichen Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Dabei werden sowohl zivilrechtliche Interessen nach einem Unfall,

als auch die von Betroffenen in Ordnungswidrigkeitenverfahren und

Beschuldigten in diesbezüglichen Strafverfahren (z. B. fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht, Fahren unter der Wirkung von Alkohol etc.) engagiert wahrgenommen.

 

Ferner werden verwaltungsrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis bearbeitet.

Sprechen Sie mich an!

 

                                        Aufgeben ist immer zu früh!
                                              13 rettenden Tipps

Die Definition des „Erfolgs“ anwaltlicher Tätigkeit unterliegt insbesondere in diesem Bereich einem Wandel. Dabei verliert der Begriff auch an Kontur. Selbst eigene Statistiken sind kaum noch seriös zu führen.
Früher war der Focus vieler Verteidiger darauf gerichtet, entweder eine Verurteilung zu vermeiden oder aber ein angemessenes Strafmass, insbesondere ein Absehen von einem Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug, zu erreichen.
Erfolg konnte streng genommen nur ein Freispruch sein.
Insbesondere vor dem Hintergrund der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung der Jahre 2009 und 2010 ist darauf zu achten, dass der Punktestand im Verkehrszentralregister rechtzeitig „verwaltet“ wird.
Positive Effekte, die z. T. sehr weit reichen können (z. b. Vermeidung von 4 Fahrverboten von je einem Monat durch ein Fahrverbot von einem Monat)  treten auch durch taktisches Verhalten ein.

Der Unterzeichner hat sich insbesondere in diesem Bereich fortgebildet.
Die Beachtung interner Mechanismen der Verwaltung ist in einer Zeit zunehmender Verbesserung der Messtechniken Kern einer zeitgemäßen Tätigkeit im Verkehrsstraf-, Bußgeld-  und Fahrerlaubnisrecht.

Selbst in offenkundig aussichtslosen Angelegenheiten kann oft mittelbar eine Vielzahl positiver Effekte erzielt werden, die dem langfristigen Erhalt der Fahrerlaubnis dienen und fast regelmäßig zum Einspruch bei Geldbußen über 35,00 €  zwingen. Tricks und Taktik beherrschen daher das Verfahren. Das Gute an der Entziehung einer Fahrerlaubnis oder einer hohen Geldbuße ist, dass sie Ihnen den Weg in die Rechtsbeschwerde eröffnet, den Sie aus gebotenem Anlass auch immer beschreiten sollten.

13 elementare rechtliche Empfehlungen möchte ich Ihnen auf den Weg geben:

 

  • Tipp: Insbesondere bei einer Fahrerlaubnis auf Probe sollte bei dem 1. Vorwurf  immer der Rechtsweg ausgeschöpft werden! (So kann ggf. die Probezeit trotz einer Vielzahl von Verstößen sicher überstanden werden).
  • Tipp: Ob der Verzicht auf die Fahrerlaubnis einem Entzug vorgezogen werden soll, ist eine Entscheidung des Einzelfalls und bedarf immer professioneller Unterstützung!
  • Trotz der Kosten ist der Entzug zumeist der sicherere Weg zur Löschung des Punktekontos im VZR.
  • Tipp: Schweigen ist und bleibt auch im Bußgeldrecht Gold. (Ausn.: Wenn Sie während der Autofahrt diktieren und wegen Telefonierens durch Beamte angehalten werden, sollten Sie denen Ihr Diktiergerät auch gleich zeigen)
  • Tipp: Ein freier Bürger erklärt sich nie mit einer Atemalkoholuntersuchung oder einer Blutentnahme einverstanden (Ausn.: Sie haben auch keine alkoholischen Pralinen zu sich genommen und es sehr eilig). Wenn Sie sich selbst in einer Hauptverhandlung vertreten, widersprechen Sie im Zweifel immer der Verwertung von Beweismitteln.
  • Tipp: Freundlichkeit gewinnt. Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter versehen ihren Dienst auch in Ihrem Interesse. Sie verdienen daher wie jeder andere auch Respekt. Auch Pünktlichkeit ist ein Ausdruck von Respekt.
  • Tipp: Sofern Sie 4 oder mehr Punkte haben, bauen Sie diese durch eine freiwillige Schulung oder eine verkehrspsychologische Beratung rechtzeitig ab.
  • Tipp: Sofern Sie Punkte im zweistelligen Bereich haben, bedarf es in jedem Fall einer frühzeitigen aktiven Auseinandersetzung mit der Rechtskraft von laufenden Verfahren und der regionalen verwaltungsrechtlichen Praxis. Fragen Sie insbesondere jährlich Ihre Punkte ab und bewahren Sie diese Unterlagen für Ihren Rechtsanwalt auf! Anderenfalls ist später auch eine parallele Einsicht in die Fahrerlaubnisakte auch in Bußgeldsachen erforderlich. Dieser Aufwand wird aus hiesiger Sicht durch die gesetzlichen Gebühren nicht abgedeckt und verursacht für Sie so höhere Kosten.
  • Tipp: Sofern die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote droht, die noch nicht rechtskräftig sind, kann ggf. eine Addition völlig vermieden werden! Wenden Sie sich vor Rechtskraft an einen Anwalt.
  • Tipp: Sofern Ihnen ein Bußgeldtatbestand (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und eine Straftat (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) aus Anlass einer Fahrt vorgeworfen werden, kann ggf. eine Verurteilung wegen der schwereren Tat ganz vermieden werden, wenn Sie sofort zum versierten Rechtsanwalt gehen.
  • Tipp: Erfolgreiche Verteidigungen basieren oft auf Gutachten. Ohne eine Rechtsschutzversicherung erscheint die Verteidigung schnell unwirtschaftlich. Schließen Sie daher eine Rechtsschutzversicherung mit einer geringen, ggf. sogar ohne, Selbstbeteiligung ab. Denn Fahrtkosten sowie das Tages-  und Abwesenheitsgeld haben Sie bei auswärtigen Terminen ohnehin selbst zu zahlen.
  • Tipp: Bei Beratung im Hinblick auf eine angeordnete MPU sollten Sie frühzeitig die Rahmenbedingungen klären. Trotz intensiver Auseinandersetzung ist die Entwicklung in den letzten Jahren so schnelllebig, dass sie durch Anwälte kaum noch wiedergegeben werden kann. (Für den Raum Kiel sollte gegenwärtig  ab einer BAK über 1,5 %o oder bei wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr abgeklärt werden, ob für ein Jahr – im vierteljährlichen Abstand -  jeweils eine Haaranalyse zum Nachweis der Abstinenz erforderlich ist, um sodann überhaupt die MPU erst bestehen zu können.)
  • Tipp: Bevor Sie in eine ambulante oder stationäre Therapie gehen, klären Sie ggf. mit Ihrer Krankenkasse vorher die Kostenübernahme.
  • Tipp: Es ist im Einzelfall (Fahrereigenschaft kann oder soll nicht bestritten werden) sogar sehr sinnvoll, bei einer Geschwindigkeitsüberwachung ohne Anhalteposten direkt im Anschluss an die Beamten vor Ort heranzutreten und -  ohne Einlassung zur Sache -  zu fragen ob man zu schnell gewesen sei und womit man zu rechnen habe. Das Gespräch sollte dabei so originell ausfallen, dass sich die Beamten auch noch später an dieses Gespräch erinnern können. Unterrichten Sie von diesem Umstand sofort Ihren Rechtsanwalt. Dieser sollte ihn zu würdigen wissen.